Ehrenamtliche Arbeitsrichter geschult

Erstellt am: 15.06.2015

AALEN – Die Arbeitgeber Baden-Württemberg und der DGB Region Nordwürttemberg haben die ehrenamtlichen Arbeitsrichter des Arbeitsgerichts Stuttgart, Kammern Aalen, zur Fortbildung ins Verbandshaus von Südwestmetall eingeladen.

AALEN – Die Arbeitgeber Baden-Württemberg und der DGB Region Nordwürttemberg haben die ehrenamtlichen Arbeitsrichter des Arbeitsgerichts Stuttgart, Kammern Aalen, zur Fortbildung ins Verbandshaus von Südwestmetall eingeladen. Zu den wichtigen Aufgaben der Arbeitgeberverbände und der Gewerkschaften zählt auch, ehrenamtliche Arbeitsrichter zu berufen und auch weiterzubilden. Ernst Amann-Schindler, örtlicher Gerichtsvorstand der Aalener Arbeitsgerichtskammern, drückte in seiner Begrüßung die hohe Wertschätzung gegenüber den ehrenamtlichen Richtern aus. Mit ihrem Fachwissen aus dem Arbeitsleben seien sie eine große Bereicherung für die Rechtsprechung. Amann-Schindler freute sich besonders, dass in Ostwürttemberg die Schulung für Vertreter der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer gemeinsam durchgeführt werde, und dies bereits zum wiederholten Male. Das sei nicht selbstverständlich, aber ein wirksamer Beitrag für die Qualität der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte.

Im Zentrum der Schulung stand die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Der Referent, Michael Büchele, Vizepräsident des Arbeitsgerichts Stuttgart, nahm die rund 30 Teilnehmer mit auf eine Schulungsreise durch die aktuelle Rechtsprechung. In praktischen Übungen vermittelte Büchele sein Wissen, wie Erst- und Folgeerkrankung abgegrenzt werden, welche Beweiskraft der sogenannte Gelbe Schein hat und wie es sich mit Urlaubsansprüchen Langzeitkranker verhält. Gerade die unterschiedlichen Positionen aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmerlagern machten die Diskussion spannend und waren durchaus geeignet das Verständnis für die jeweils andere Seite zu wecken.

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